Stellt das Leitungsorgan des Unternehmens fest, dass sich aus der letzten Jahresrechnung ein Kapitalverlust im Sinne von Art. 725a Abs. 1 OR ergibt, bestehen folgende Pflichten:

  • Sanierungsmassnahmen

  • Bei Opting-out Prüfung der Jahresrechnung (eingeschränkte Revision)

 

Fortschritt 0%
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Berechnung für normale Betriebsgesellschaft

Position je nach Rechtsform / selon forme juridique
CHF *
geschützt
Wert CHF
CHF 0
A-1 maximal geschützte Reserven Grundkapital (nicht Holdinggesellschaft)
CHF 0
CHF 0
  • Reserven aus Kapitaleinlagen (inkl. KER), Agio allgemein, übrige Kapitalreserven (wie Kaduzierungsgewinn)
CHF 0
D-1 maximal geschütztes Kapital Pos. A - C
CHF 0
D-2 effektives Kapital Pos. A - C
CHF 0

Es muss der tiefere Wert übernommen werden !

D-3 Eingabe
0
D-3 minus D-1
0
D-3 minus D-2
0
  • WICHTIG! D-1 ist immer die Obergrenze. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-1 oder D-2 (wenn niedriger).
  • WICHTIG! D-3 darf nicht höher sein als D-2. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-2 oder D-1 (falls niedriger als D-2).
  • WICHTIG! D-3 ist leer oder tiefer als D-1 und oder D-2. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-1 oder D-2 (falls niedriger als D-1).
CHF 0
CHF 0
CHF 0
CHF 0

z.B. Warendrittel und / oder Rückstellungen

H-1  geschütztes Kapital gem. Art 725a Abs. 1 OR
CHF 0
H-2  Eigenkapital vorhanden Total (inkl. allfällig noch offener Corona-Kredit bis CHF 500'000)
CHF 0
Achtung! Gemäss Ihren Angaben besteht eine Überschuldung von
CHF 0
Bei einer Überschuldung sind die Bestimmungen von Art. 725b OR anwendbar und die Bestimmungen von Art. 725a OR sind erst wieder anwendbar, wenn die Überschuldung beseitigt ist.
 
Falls Ihre Gesellschaft noch über unmittelbar vorhandene Substanz, bzw. noch nicht berücksichtigte stille Reserven, wie privilegierte Warenreserven oder nicht benötigte Rückstellungen (sofort auflösbar) verfügt, können Sie dies noch berücksichtigen.
 
Besteht die Überschuldung weiterhin, ist Art. 725b OR anwendbar.
Sind unmittelbar verfügbare stille Reserven vorhanden?Wenn Ja, ergänzen Sie G-5 oben mit dem Betrag der noch nicht berücksichtigten stillen Reserven, welche unmittelbar aufgelöst werden können.
Ja

    

 

 

Ermittlung Nettovermögen im Sinne Art. 725a Abs. 1 OR.    

Total Aktiven CHF *
- Verbindlichkeiten CHF *
+ Covid-Kredit CHF *maximal CHF 500'000
= Nettovermögen brutto ermittelt (Verbindlichkeiten ohne Covid-Kredit)
CHF 0
Abweichung Nettovermögen brutto ermittelt zu Eigenkapital gemäss H-2 (Nettoermittlung)
CHF 0
Abweichung Nettovermögen brutto ermittelt zu Eigenkapital netto Kontrolle
CHF 0
Achtung! Es darf keine Abweichung zwischen Nettovermögen (gemäss Bruttoermittlung aus Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten) und Eigenkapital gemäss Position H-2 (Nettoermittlung rein passivseitig) resultieren. Bitte überprüfen und korrigieren Sie die obigen Angaben.

 

Bevor es zum Schlussergebnis auf der nächsten Seite geht *

bestätigen Sie uns bitte, dass die Berechnung nur einen Hinweis auf einen möglichen Kapitalverlust geben kann und in keinem Fall eine fachmännische Beratung ersetzt. Seitens AudEx AG wird jede Haftung ausgeschlossen.

 

Allfällig oben angezeigte Fehler (Meldungen) müssen bereinigt werden, da ansonsten das Ergebnis nicht stimmt.

 

 

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Fortschritt 50%
1 Eingabe Werte 2 Ergebnis und Kommentar
Gemäss Ihren Angaben besteht eine Überschuldung von
CHF 0
Überschuldung Kontrollfeld
CHF 0

   Bei    einer Überschuldung sind die Bestimmungen von Art. 725b OR anwendbar und die Bestimmungen von Art. 725a OR (Kapitalverlust) sind erst wieder anwendbar, wenn die Überschuldung    beseitigt ist.   

  • WICHTIG Übertragungsfehler auf Seite 1 >> D-1 ist immer die Obergrenze. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-1 oder D-2 (wenn niedriger).
  • WICHTIG Übertragungsfehler auf Seite 1 >> D-3 darf nicht höher sein als D-2. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-2 oder D-1 (falls niedriger als D-2).
  • WICHTIG Übertragungsfehler auf Seite 1 >> D-3 ist leer oder tiefer als D-1 und oder D-2. Bitte korrigieren Sie den Wert auf D-1 oder D-2 (falls niedriger als D-1).
  • Achtung! Es darf keine Abweichung zwischen Nettovermögen (gemäss Bruttoermittlung aus Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten) zum Eigenkapital gemäss Position H-2 (Nettoermittlung) resultieren. Korrigieren Sie Ihre Eingaben auf Seite 1, da ansonsten das Nettovermögen nicht korrekt ist und ein falsches Resultat angezeigt wird.
Nettovermögen vorhanden
CHF 0
Schwelle 50% vom geschützten Kapital (siehe H-1)
CHF 0
Kapitalverlust mit Handlungspflichten nach Art. 725a OR (Nettovermögen ist gleich oder niedriger als der Schwellenwert von 50% vom geschützten Kapital).
CHF 0
Es liegt kein Kapitalverlust gemäss Art. 725a OR vor (Nettovermögen ist höher als der Schwellenwert von 50% vom geschützten Kapital).
CHF 0
Zusatzinformation: 50% von Differenz maximal geschütztes Kapital (D-1) und effektives Kapital (D-2) auf Seite 1
CHF 0
  • Eine negative Differenz bewirkt, dass der Schwellenwert von 50% und somit das "Warnsignal" eines substantiellen Kapitalverlustes verzögert wird (oder bei einer Überschuldung verzögert hat). Gegenüber dem Aktienrecht bis 2022 handelt es sich um eine Verschlechterung des Gläubigerschutzes. Eine positive Differenz ist nicht weiter relevant.
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