Kapitalverlust OR 725a - Soforthilfe
Ermitteln Sie mit unserem Tool, ob ein Kapitalverlust nach Art. 725a OR vorliegt.
Zeigt die letzte Jahresrechnung, dass die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte der Summe aus Aktienkapital, nicht an die Aktionäre zurück zahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr decken, so ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen zur Beseitigung des Kapitalverlusts.